STADTBEFESTIGUNG NEUNKIRCH Weltweit | Europa | Schweiz | Kanton Schaffhausen | Bezirk Oberklettgau | Neunkirch |
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Institut für Denkmalpflege der ETH Zürich (Hg.) - Stadt- und Landmauern, Bd. 2: Stadtmauern in der Schweiz | Kataloge, Darstellungen | Zürich, 1996 | S. 229 |
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Allgemeine Informationen | |||||||||||||||||||||||||||||||
Der bereits in karolingischer Zeit erwähnte Ort Neunkirch wurde nach 1260 durch den Bischof von Konstanz planmässig neu angelegt und zur Stadt erhoben. Die rechteckige Anlage ist heute noch gut erkennbar. Sie war durch zwei Mauern und einen Graben geschützt und verfügte über zwei Tore, von denen der Obertorturm heute noch erhalten ist, ebenso wie die Ruine des Pulverturms. Die beiden ostseitigen Ecken der Stadtanlage werden vom Oberhof als Vogteisitz und dem Turm im Winkel eingenommen. | |||||||||||||||||||||||||||||||
Informationen für Besucher | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Bilder | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Grundriss | |||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Institut für Denkmalpflege der ETH Zürich (Hg.) - Stadt- und Landmauern, Bd. 2: Stadtmauern in der Schweiz | Kataloge, Darstellungen | Zürich, 1996 | S. 230 | überarbeitet von O. Steimann, 2018 |
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Historie | |||||||||||||||||||||||||||||||
Die erste Erwähnung von «Niuchilchun» stammt aus einer Schenkungsurkunde zugunsten des Klosters Rheinau, ausgestellt an einem 21. September in der Regierungszeit Ludwigs des Deutschen (843-876) von einem gewissen Landfrith. Wie der Ort damals ausgesehen hat, ist weitgehend unbekannt. Im 12. Jhdt. ist die Kirche als zugehörig zum Bistum Konstanz belegt, sie war eine Grosspfarrei mit beträchtlichem Grundbesitz, der von einem Vogt verwaltet wurde.
Das Bistum erwarb um 1260 weitere Güter und Rechte im Klettgau von den Herren von Krenkingen und formte daraus eine Herrschaft, deren Mittelpunkt eine städtische Siedlung bilden sollte. Zu diesem Zweck wurde der Ort Neunkirch planmässig neu angelegt und befestigt. Als Stadtgründer wird allgemein Bischof Eberhard II. von Waldburg (1248-1274) betrachtet. Die bischöfliche Planstadt ist heute noch sehr gut erkennbar: Sie umfasst eine rechteckige Fläche von 256 x 138 Metern mit vier parallelen Strassen. Auf der West- und Ostseite standen die beiden Stadttore, direkt miteinander verbunden durch die Vordergasse. In etlichen Hausfassaden ist die innere Stadtbefestigung heute noch erhalten: Die ursprünglich rund 9 Meter hohe Mauer ist an der Basis 1,1 Meter dick und besteht grösstenteils aus Kalkbruchsteinen. Der Häuserring wurde erst in einem zweiten Schritt inwendig angebaut. Die Nordostecke der Stadtanlage wurde vom Oberhof eingenommen, der Burg des bischöflichen Vogts. In der Südostecke stand hingegen ein Wohnturm: der Turm im Winkel. Rundum war dieser innere Befestigungsring von einem etwa 5 Meter breiten Zwinger (Zwingolf) umgeben, dem die äussere Mauer vorgelagert war. Die äusserste Befestigung bildete der Stadtgraben, der zumindest im südlichen Teil mit Wasser gefüllt war, das von mehreren benachbarten Bächen zugeleitet wurde. In der Neunkirchner Offnung von 1330 wird festgehalten, dass bei Arbeiten «an muren, an turnen oder an Erglen ald andren stucken» der Bischof die Bauleute zu entlöhnen und zu verpflegen habe, während die Stadtbewohner für das Baumaterial aufkommen mussten. Und gebaut wurde weiterhin: In einer zweiten Phase wurde die äussere Mauer wahrscheinlich aufgestockt, ausserdem verstärkte man sie in der Nordostecke durch den runden Pulverturm. Die äussere Grabenwand wurden nun auch aufgemauert, und auch die Brücken vor den Stadttoren in Stein ausgeführt. Gegen Ende des Mittelalters wurden zudem die beiden Tortürme erneuert oder sogar gänzlich neu gebaut und mit Vorwerken ausgestattet. Der Obertorturm stammt in seiner heutigen Form aus der Zeit um 1420, der verschwundene Untertorturm wurde um 1472 gebaut. Die Herrschaft des Konstanzer Bistums über die Stadt endete 1525. In jenem Jahr verkaufte Bischof Hugo von Hohenlandenberg den Grossteil seiner Besitzungen im Klettgau an Schaffhausen. Neunkirch wurde nun zu einer Obervogtei und ab 1659 zur Landvogtei. Die Stadtanlage veränderte sich nun kaum noch, zu einer Erweiterung der ummauerten Fläche kam es nie. 1621 liess Schaffhausen die ganze äussere Ringmauer samt dem Pulverturm restaurieren, und im frühen 18. Jhdt. erneuerte man die Wehrgänge. Selbst 1791 wurde das Verbot, ausserhalb der Stadtmauern zu bauen, nochmals bekräftigt. Doch die Vorschrift liess sich kaum noch durchsetzen. 1807 gingen alle Befestigungswerke in den Besitz der Gemeinde Neunkirch über, die den Anwohnern schon bald erlaubte, neue Fenster durch die Mauern zu brechen und auch den Zwingolf zu bebauen. Das untere Tor fiel 1825 einem Brand zum Opfer. Danach wurde auch die äussere Stadtmauer grösstenteils abgebrochen und der Stadtgraben bis 1841 vollständig aufgefüllt. Der Obertorturm hingegen blieb als Wahrzeichen der Stadt erhalten und ist seit dem 19. Jhdt. mehrfach restauriert worden. |
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Quellen: Zusammenfassung der unter Literatur angegebenen Dokumente, inkl. Infotafel am Obertorturm | |||||||||||||||||||||||||||||||
Literatur | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Webseiten mit weiterführenden Informationen | |||||||||||||||||||||||||||||||
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