STADTBEFESTIGUNG SAINT-URSANNE
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Allgemeine Informationen
Das Städtchen Saint-Ursanne liegt am Fuss der gleichnamigen Burg am Ufer des Doubs und entstand im Laufe des Spätmittelalters aus der Siedlung um ein ehemaliges Benediktinerkloster. Erhalten sind die drei Stadttore, drei Türme und die teilweise rekonstruierten Abschnitte der Wehrmauer zwischen Stadt und Burgfelsen.
Informationen für Besucher
Geografische Lage (GPS)
WGS84: 47° 21’ 51.10“ N, 07° 09’ 16.20“ E
Höhe: 436 m ü. M
Topografische Karte/n
Schweizer Landeskarte: 578.540 / 245.970
Kontaktdaten
Jura Tourisme | Place Roger Schaffter | CH-2882 Saint-Ursanne
Tel: +41 (0)32 432 41 90 | E-Mail: info@juratourisme.ch
Warnhinweise / Besondere Hinweise zur Besichtigung
keine
Anfahrt mit dem PKW
Die Autobahn A16 bei der Ausfahrt Saint-Ursanne verlassen und der Hauptstrasse zum Städtchen hinunter folgen (Parkmöglichkeiten vor Ort).
Anfahrt mit Bus oder Bahn
Ab Delémont mit der Bahn in Richtung Delle bis nach Saint-Ursanne. Vom Bahnhof aus der Route de la Gare bergab in Richtung Städtchen folgen (10 Min.) oder die Buslinie 61 benutzen (bis Haltestelle Porte Saint-Pierre).
Wanderung zur Burg
Der «Chemin du 100e du CAS Jura», der Trans Swiss Trail, die Route «Au fil du Doubs» und der Parcours de Saint-Ursanne führen durch die befestigte Altstadt.
Öffnungszeiten
Ohne Einschränkung – mit Ausnahme des Tour des remparts sind die Wehrbauten aber nur von aussen zu besichtigen.
Angebote für Stadtführungen unter: www.j3l.ch/de/P33228/fuehrungen-st-ursanne
Eintrittspreise
kostenlos
Einschränkungen beim Fotografieren und Filmen
ohne Beschränkung
Gastronomie auf der Burg
keine
Öffentlicher Rastplatz
keiner
Übernachtungsmöglichkeit auf der Burg
Verschiedene Hotels in Saint-Ursanne befinden sich teilweise direkt neben den Stadttoren.
Zusatzinformation für Familien mit Kindern
keine
Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer
teilweise möglich
Bilder
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Grundriss
Grundriss Stadtbefestigung Saint-Ursanne
Quelle: Institut für Denkmalpflege der ETH Zürich (Hg.) - Stadt- und Landmauern, Bd. 2: Stadtmauern in der Schweiz | Kataloge, Darstellungen | Zürich, 1996 | S. 164 | überarbeitet und ergänzt von O. Steimann, 2020
Historie
Der Ort Saint-Ursanne ist aus einer Abtei hervorgegangen, die im 7. Jhdt. am Grab des Einsiedlers Ursicinus gegründet wurde. Dieses Benediktinerkloster wurde im späten 12. Jhdt. in ein Chorherrenstift umgewandelt, das dem Bischof von Basel unterstand. Zu jener Zeit dürfte auch die Burg auf dem Felskamm über dem Ort entstanden sein.
Ab dem frühen 13. Jhdt. hatte Saint-Ursanne das Recht, einen Jahrmarkt abzuhalten. Die Befestigung erfolgte wohl im späten 13. Jhdt.: Der westliche Torturm wird 1296 erstmals erwähnt. Für den Unterhalt der Stadtmauer erlaubte der Bischof 1378 die Erhebung einer Weinsteuer. Diese Einnahmen waren nötig, denn sowohl 1345 wie auch 1403 kam es zu schweren Stadtbränden, nach denen die Befestigungsanlagen teilweise neu gebaut werden mussten.

Durch Verpfändungen wechselte die Herrschaft Saint-Ursanne ab dem späten 14. Jhdt. mehrfach den Besitzer. 1376 ging das Pfand an Jean de Vienne, 1384 an die Stadt Basel, 1388 an die Grafen von Neuenburg-Blamont. Der Bürgerschaft des Städtchens gelang es in jenen Jahren, von den wechselnden Stadtherren verschiedene Rechte zu erhalten. Diese Entwicklung wurde aber gestoppt, als Fürstbischof Johann von Fleckenstein Saint-Ursanne zurückeroberte, weil Graf Thiebaud VIII. von Neuenburg-Blamont die Herausgabe des Pfands verweigert hatte.

Auch im Dreissigjährigen Krieg war Saint-Ursanne hart umkämpft. 1634 wurden Burg und Stadt von französischen Truppen besetzt, welche die Einwohner drangsalierten. Im Oktober 1635 kam es zu einem blutigen Aufstand, worauf kaiserliche Soldaten die Verteidigung übernahmen. Diese mussten aber im März 1637 abziehen, nachdem französische Einheiten Burg und Stadt mit schwerer Artillerie sturmreif geschossen hatten. Im Westfälischen Frieden von 1648 wurde Saint-Ursanne dann wieder dem Fürstbistum Basel zugesprochen. In den folgenden Jahren wurden die Wehrbauten teilweise erneurt. So wurde bespielsweise die Porte Saint-Jean um 1670 auf den mittelalterlichen Grundmauern neu errichtet.

Im 18. Jhdt. war die Stadtbefestigung noch weitgehend intakt. Die Behörden achteten darauf, dass neben den drei Toren keine weiteren Öffnungen in der Mauer entstanden. Dies änderte sich, als 1793 die französische Revolutionsarmee das Städtchen besetzte und das Chorherrenstift aufgehoben wurde. Saint-Ursanne gehörte nun für kurze Zeit zur Raurakischen Republik, danach zu Frankreich. Erst durch den Wiener Kongress wurde es 1815 der Schweiz (damals dem Kanton Bern) zugeschlagen.

Von der Stadtbefestigung sind heute noch alle drei Tore erhalten. Auf der Ostseite zieht sich die Wehrmauer den Berghang hinauf bis zur Burg. Dieser Abschnitt ist in den Jahren 1949/50 teilweise rekonstruiert worden. Das gilt auch für den Tour des remparts, einen runden Wehrturm, der wieder aufgemauert und mit einem neuen Dach versehen wurde. 1960 wurde die westseitige Stadtmauer in ähnlicher Weise erneuert.
Gegen den Fluss hin bilden die Häuser der Altstadt noch heute eine über weite Teile geschlossene Front, unterbrochen durch die Porte Saint-Jean mit der malerischen Brücke über den Doubs. Gegen diese Seite war die Stadtmauer durch mehrere Wehrtürme verstärkt. Zu diesen gehörte vermutlich der Rundturm neben dem Tor, der heute als Treppenhaus dient. Rund 40 Meter weiter nordöstlich steht zudem noch ein gut erhaltener Halbrundturm.
Quellen: Zusammenfassung der unter Literatur angegebenen Dokumente
Literatur
  • Institut für Denkmalpflege der ETH Zürich (Hg.) - Stadt- und Landmauern, Bd. 2: Stadtmauern in der Schweiz | Kataloge, Darstellungen | Zürich, 1996 | S. 163-165
  • Macquat, Paul-F. - Seigneuries et Châteaux des bords du Doubs dans le Jura | In: Actes de la Société jurassienne d’émulation, 2. Serie | Bd. 36, Année 1931 | La Chaux-de-Fonds, 1932 | S. 387-396
  • Prongué, Jean-Paul - Saint-Ursanne (Dorf) | In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Stand vom 18.05.2020: hls-dhs-dss.ch/de/articles/003007/2020-05-18
Webseiten mit weiterführenden Informationen
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