BURG RIFENSTEIN
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Allgemeine Informationen
Die Ruine Rifenstein steht auf einem allseits steil abfallenden, zerklüfteten Felszahn unweit östlich von Reigoldswil. Sichtbar sind die konservierten Mauerreste des mächtigen Wohnturms, der Schildmauer und des Berings. Die Burg wurde vermutlich um 1200 errichtet und im Basler Erdbeben von 1356 zerstört. Über ihre Bewohner liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.
Informationen für Besucher
Geografische Lage (GPS)
WGS84: 47° 24' 02.86" N, 07° 42' 05.71" E
Höhe: 625 m ü. M
Topografische Karte/n
Schweizer Landeskarte: 619.850 / 250.030
Kontaktdaten
k.A.
Warnhinweise / Besondere Hinweise zur Besichtigung
keine
Anfahrt mit dem PKW
Ab Liestal zunächst auf der Kantonsstrasse 12 in südlicher Richtung bis nach Bubendorf fahren. Ab hier der Hauptstrasse das Reigoldswilertal aufwärts bis nach Reigoldswil folgen.
Anfahrt mit Bus oder Bahn
Ab Liestal regelmässige Busverbindungen (Linien 70 und 71) nach Reigoldswil, Dorfplatz.
Wanderung zur Burg
Ab dem Dorfplatz Reigoldswil ist der Weg zur Ruine (ca. 20 Min.) ausgeschildert. Auch der Weissenstein-Wasserfallen-Weg führt am Burgfelsen vorbei.
Öffnungszeiten
ohne Einschränkung
Eintrittspreise
kostenlos
Einschränkungen beim Fotografieren und Filmen
ohne Beschränkung
Gastronomie auf der Burg
keine
Öffentlicher Rastplatz
zwei Feuerstellen auf der Burg
Übernachtungsmöglichkeit auf der Burg
keine
Zusatzinformation für Familien mit Kindern
Ab Reigoldswil führt der unterhaltsame Rifenstein-Sagenweg zur Ruine und zurück.
Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer
nicht möglich
Bilder
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Grundriss
Grundriss Rifenstein
Quelle: Meyer, Werner - Burgen von A bis Z: Burgenlexikon der Regio | Basel, 1981 | S. 124 | bearbeitet von O. Steimann, 2015
Historie
Die Geschichte der Burg Rifenstein ist weitgehend unbekannt. In einer Urkunde des Klosters Schönthal wird um 1145 ein Ulrich von Rifenstein bezeugt, doch ist das Dokument von zweifelhafter Echtheit. Ob die Burg tatsächlich Stammsitz einer Familie von Dienstleuten der Grafen von Frohburg war, wie in der älteren Forschung angenommen wird, muss daher offen bleiben. Die heute erkennbaren Mauerreste sind jedenfalls nicht ins 12., sondern erst ins 13. Jhdt. zu datieren.

Zwischen 1226 und 1237 wird eine adlige Familie von Reigoldswil urkundlich erwähnt, die als Besitzerin von Rifenstein in Frage käme. Doch wird als deren Stammsitz eher eine Wasserburg unten im Tal vermutet. Die Festung in den Felsen mit wohl nur bescheidenem Burggut könnte aber Eigengut einer Familie aus der Umgebung gewesen sein, was auch das Fehlen von schriftlichen Erwähnungen erklären würde.
Ihre Blütezeit erlebte Rifenstein im 13. Jhdt., als auf der Spitze des zerklüfteten Burgfelsens ein mächtiger Wohnturm mit einem maximalen Durchmesser von 16 Metern und einer Mauerstärke von rund 2 Metern errichtet wurde. Westlich unterhalb des Turms wurde Platz geschaffen, indem man zwei Felsspalten mit Mauern und Balken absicherte. Ein schmaler Zugang führte von hier zum kleinen Burghof auf der Ostseite, wo sich auch das äussere Tor befand.

Die wenigen Fundgegenstände von der Burg (hauptsächlich Pfeilspitzen und Fragmente von Geschirr und Ofenkacheln) deuten darauf hin, dass sie ungefähr im Zeitraum von 1200 bis 1350 bewohnt war. Möglicherweise wurde sie wie viele andere Burgen in der Umgebung beim grossen Basler Erdbeben von 1356 zerstört. Freiherr Thüring von Ramstein gab 1394 den Burgstall Rifenstein zusammen mit dem halben Gericht zu Reigoldswil und Lauwil Herzog Leopold IV. von Österreich zu Lehen. Die Burg war damals also bereits unbewohnbar und zerfallen. Wie die Ramsteiner, deren Stammburg nur unweit von Reigoldswil lag, in den Besitz von Rifenstein gekommen waren oder ob sie gar als dessen Erbauer zu gelten haben, ist unklar.

1876 wurden auf der Burg erste Ausgrabungen unternommen. Ein um 1930 verfolgtes Projekt, die Anlage als romantische «Jugendburg» neu aufzubauen, scheiterte in der Planungsphase. Hingegen wurden von 1933 bis 1936 die verbliebenen Mauerreste freigelegt, konserviert und teilweise rekonstruiert. Der originale Baubestand wurde dabei leider verfälscht. Im Frühling 2010 wurde die Ruine letztmals umfassend saniert: Unter Beteiligung der Archäologie Baselland wurden schadhafte Stellen ausgebessert und die Mauerkronen teilweise neu aufgemauert. Dabei wurde darauf geachtet, auch die seltenen Pflanzen- und Tierarten auf dem Burgfelsen zu erhalten.
Quellen: Zusammenfassung der unter Literatur angegebenen Dokumente, inkl. Infotafel auf der Burg
Literatur
  • Archäologie Baselland (Hg.) - Jahresbericht 2010: Dokumentationen und Funde | Liestal, 2011 | S. 136-143
  • Bitterli, Thomas - Schweizer Burgenführer, mit Einschluss des Fürstentums Liechtenstein | Basel/Berlin, 1995 | Nr. 88
  • Hauswirth, Fritz - Burgen und Schlösser der Schweiz, Bd. 7: Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn | Kreuzlingen, 1971 | S. 60-62
  • Meyer, Werner - Burgen von A bis Z: Burgenlexikon der Regio | Basel, 1981 | S. 124-125
  • Müller, C. A. - Burgen des Kantons Basel-Landschaft | Liestal, 1966 | S. 57-58
  • Roth, Carl - Die Burgen und Schlösser der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, II. Teil | Basel, 1933 | S. 90-92
  • Tauber, Jürg - Herd und Ofen im Mittelalter [Schweizer Beiträge zur Kulturgeschichte und Archäologie des Mittelalters, Bd. 7] | Olten/Freiburg i.Br., 1980 | S. 112-114
Webseiten mit weiterführenden Informationen
Sonstiges
  • Burgsage: Die Karfreitags-Erscheinung
    Die Karfreitags-Erscheinung

    Um die Burg Rifenstein ranken sich zahlreiche Sagen von Schatzgräbern, Geistern und schönen Jungfrauen. Eine Überlieferung behauptet, dass immer am Karfreitag alle ehemaligen Bewohner der Burg aus ihren dunklen Gemächern aufsteigen und die Ruine bevölkern: die Ritter in glänzenden Rüstungen, die Frauen mit Schmuck behängt und in vornehmen Gewändern. Sie lachen und legen auf grossen Tüchern viereckige Geldstücke ans Sonnenlicht. Am Abend kehren sie wieder in ihre Kammern zurück.

    Quelle: gekürzte Fassung nach J. Lenggenhager | In: Hauswirth, Fritz - Burgen und Schlösser der Schweiz, Bd. 7: Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn | Kreuzlingen, 1971 | S. 60-62
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