BURG NIEDERBETTINGEN Weltweit | Europa | Deutschland | Rheinland-Pfalz | Landkreis Vulkaneifel | Niederbettingen an der Kyll |
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Allgemeine Informationen | |||||||||||||||||||||||||||||||
Von der Burg ist dorfseitig die 1,25 m stark und 5-7 m hohe Mauer erhalten geblieben. Die Mauer besteht aus Bruchsteinmauer mit Rotsandstein und in den unteren Lagen auch Basalt. Die die eigentlichen Burg ausgesehen hat, ist heute nicht mehr rekonstruierbar. |
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Informationen für Besucher | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Bilder | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Grundriss | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Historie | |||||||||||||||||||||||||||||||
844/845 in einer Schenkungsurkunde von Lothar I. (Enkel des Kaiser Karls des Großen) wird eine Kirche genannt, die als königliche Eigenkirche in einer königlichen Besitzung war.
1285 gab Kuno von Bettingen die Burg dem Gerhard von Blankenheim zu Lehen. Im 14. Jh. ist die Burg eine Ganerbenburg. Unter den Anteilseigner befinden sich Ritter Dietrich von Daun, ein Burgmann es Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg. 1338 räumte der Burgmann dem Erzbischof Balduin von Luxemburg Öffnungsrecht ein. 1347 verpfändete zwei Herren zu Bettingen, Paul von Eich und Bruder Heinrich ihren Anteil an Gerhard von Blankenheim. 1396 verpfändete Diedrich von Daun und Diedrich von Daun der Jüngere ihren Anteile an Gerhard von Blankenheim. 1445 war Arnold von Densbur (Densborn) der Besitzer der Burg, die er als Pfand von der Adelsfamilie von Drachenfels genommen hatte. Am Anfang des 16. Jh. Infolge einer Fehde ob neben der Kirche auch die Burg zerstört wurde ist nicht übermittelt. 1545 war Bettingen immer noch selbstständig. Ab 1611 mehrfacher Besitzerwechsel. Mitte des 18. Jh. war der Graf von Manderscheid-Blankenheim Burgherr. Im 19. Jh. kam die Burg in das Eigentum der Zivilgemeinde. |
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Quelle: Zusammenfassung der unter Literatur angegebenen Dokumente und Hinweistafel an der Burg. | |||||||||||||||||||||||||||||||
Literatur | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Webseiten mit weiterführenden Informationen | |||||||||||||||||||||||||||||||
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