BURG/SCHLOSS ELBINGERODE Weltweit | Europa | Deutschland | Sachsen-Anhalt | Landkreis Harz | Oberharz am Brocken, OT Elbingerode |
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Allgemeine Informationen | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Bilder | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Grundriss | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Quelle: Wäscher, Hermann - Feudalburgen in den Bezirken Halle und Magdeburg. 2 Bände | Berlin, 1962 (durch Autor leicht aktualisiert) |
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Historie | |||||||||||||||||||||||||||||||
Zur Geschichte der Burg und es Amtes liegen umfangreiche Unterlagen vor, da es häufig zu einer Verpfändung der Anlage und der Einkünfte des Amtes kam. Vermutlich ist die Burg zur gleichen Zeit wie die Ortschaft am Ende des 12. Jahrhunderts entstanden. 1206 wird Elbingerode erstmals urkundlich im Lehnsbuch des Blankenburger Grafen Siegfried II als Lehen des Kloster Gandersheim erwähnt. 1220 wird es als advocacia ville Albelingerot aufgeführt. Seit 1222 sind die Herren von Elbingerode als Vögte der Blankenburger Grafen nachgewiesen. Dies setzt die Existenz einer Burg voraus. 1298 wird in Urkunden dat Hus en Del to Elvelingerode und 1308 das castrum Eluchingerode erwähnt. In den folgenden Jahren werden 1319 die Grafen von Regenstein, 1344 die Grafen von Wernigerode und 1427 die Grafen von Stolberg als neue Lehnsmänner für Elbingerode aufgeführt. Im Jahr 1515 erfolgte der Neubau des Wohnbaues als Renaissanceschloss. Kurz vor dem Dreißigjährigen Krieg ging der Besitz an das Fürstentum Braunschweig-Grubenhagen über. In der Zeit des Dreißigjährigen Krieges kam es zu wechselnden Besatzungen und den damit verbundenen Plünderungen und Zerstörungen. Seit 1653 stand das Amt und das Schloss unter Verwaltung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg und 1866 ging es an das Königreich Preußen über. Im Jahr 1739 wurden weite Teile der Burg zugunsten der Errichtung eines Gutshofes abgebrochen. Durch einen Großbrand 1753 wurde auch das Schloss zerstört. |
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Quelle: Zusammenfassung der unter Literatur angegebenen Dokumente. | |||||||||||||||||||||||||||||||
Literatur | |||||||||||||||||||||||||||||||
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